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Private Medical Office: Zweitmeinung und Behandlung in der Schweiz

Nach einer schweren Diagnose prüft eine Seniorärztin oder ein Seniorarzt Ihren Fall, wir finden in der Schweiz die Fachperson für Ihre Zweitmeinung oder Behandlung, und wir koordinieren die nächsten Schritte, ob die Behandlung in der Schweiz stattfindet oder bei Ihnen zuhause.

Ein Angebot des Health Prime Medical Family Office.

Für Privatpersonen und Familien, ob Sie in der Schweiz leben oder im Ausland.

Ärztliche Leitung: Prof. Dr. med. Paul Mohacsi.

Das Erstgespräch ist unverbindlich.

Telefon: +41 44 250 28 72

Was wir tun

Das Health Prime Medical Family Office begleitet Menschen mit einer schweren Erkrankung persönlich und unabhängig, und auf Wunsch auch ihre Angehörigen. Unsere Arbeit hat vier Teile.

Orientierung durch eine Seniorärztin oder einen Seniorarzt

Sie oder er liest Ihre Unterlagen, bespricht sie mit Ihnen und sagt, welcher Schritt als nächster sinnvoll ist.

Zugang zu spezialisierter Medizin

Wir suchen für Ihre Frage die passende Fachärztin oder den passenden Facharzt, fragen an und bereiten das Gespräch mit Ihnen vor.

Koordination

Eine benannte Fallkoordinatorin oder ein benannter Fallkoordinator organisiert Termine, beschafft Unterlagen und sorgt für die Übergaben zwischen Spitälern, Praxen und Ländern. Sie haben eine Ansprechperson statt vieler.

Kontinuität

Wir bleiben dabei, durch Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge, auch wenn sich das Therapieziel ändert. Sie müssen Ihre Geschichte nicht jeder neuen Stelle von vorn erzählen.

Warum die Schweiz

In der Schweiz gibt es Universitätsspitäler und spezialisierte Kliniken, an die sich Patientinnen und Patienten aus vielen Ländern mit komplexen Diagnosen wenden.

  • In der Rangliste World's Best Hospitals 2026 von Newsweek steht das Universitätsspital Zürich weltweit auf Platz 9, die Universitätsspitäler Genf (HUG) auf Platz 19 und das Universitätsspital Lausanne (CHUV) auf Platz 21. Die Rangliste beruht zu 35 Prozent auf Empfehlungen von Fachleuten, im Übrigen auf Qualitätskennzahlen und Patientenerfahrung.
  • In der Schweiz praktizieren 4,5 Ärztinnen und Ärzte pro 1'000 Einwohnerinnen und Einwohner, im OECD-Schnitt sind es 3,9 (OECD, Health at a Glance 2025).
  • Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz gilt seit dem 1. September 2023. Am 15. Januar 2024 hat die Europäische Kommission bestätigt, dass die Schweiz für Personendaten aus der EU weiterhin ein angemessenes Datenschutzniveau bietet.

Zuhause zu bleiben, ist ein gültiges Ergebnis. Viele Fragen lassen sich anhand Ihrer Unterlagen per Video beantworten. Eine Reise lohnt sich nur, wenn eine Fachperson oder ein Zentrum in der Schweiz für Ihren Fall etwas tun kann, das näher bei Ihnen nicht möglich ist.

Orientierung, Begleitung, Mitgliedschaft

Am Anfang steht fast immer eine Orientierung. Ob danach eine Begleitung folgt, entscheiden Sie. Mit einer Mitgliedschaft haben Sie Ihre Fallkoordinatorin oder Ihren Fallkoordinator und Ihr Dossier schon, bevor eine Erkrankung kommt. Orientierung und Begleitung erhalten Mitglieder zum Mitgliedertarif.

Orientierung

Für wen

  • Sie haben eine neue Diagnose erhalten oder stehen vor einem grossen Eingriff.
  • Sie sind Angehörige und handeln mit Einwilligung der betroffenen Person.
  • Ein Family Office

Enthalten

  • Aufnahme Ihres Falls durch eine Fallkoordinatorin oder einen Fallkoordinator
  • Beschaffung und Ordnung Ihrer Unterlagen mit Ihrer Einwilligung: Berichte, Bildgebung, Pathologie, Labor
  • Durchsicht durch eine Seniorärztin oder einen Seniorarzt
  • Orientierungsgespräch per Video oder vor Ort
  • Schriftlicher Orientierungsbericht mit der präzisierten Frage, den offenen Punkten und dem empfohlenen nächsten Schritt, inklusive der Antwort, ob eine Zweitmeinung sinnvoll ist und in welchem Fachgebiet

Nicht enthalten

  • Honorare externer Fachpersonen und Spitäler für Zweitmeinungen
  • Untersuchungen und Behandlung
  • Laufende Koordination
  • Notfallhilfe

Begleitung

Pro Fall, mit schriftlichem Mandat in Phasen.

Für wen

  • Die erkrankte Person oder ihre Familie
  • Ein Family Office

Enthalten

  • Alles aus der Orientierung
  • Eine benannte Fallkoordinatorin oder ein benannter Fallkoordinator, mit benannter Stellvertretung
  • Seniorärztliche Führung des Falls
  • Auswahl und Anfrage von Fachpersonen und Zentren für Zweitmeinungen
  • Organisation der Termine, Vorbereitung und Nachbesprechung Ihrer Arztgespräche
  • Prüfung, ob eine klinische Studie in Frage kommt (den Entscheid trifft das Studienzentrum)
  • Übergaben zwischen Institutionen und Ländern
  • Kontinuität durch Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge, auch wenn sich das Therapieziel ändert
  • Updates an benannte Angehörige, mit Ihrer Einwilligung
  • Schriftlich vereinbarte Kontaktzeiten und Überprüfungspunkte

Nicht enthalten

  • Behandlungs- und Spitalkosten
  • Honorare Dritter
  • Reise, Unterkunft, Dolmetschen und Transport (externe Anbieter, vorab offeriert)
  • Erreichbarkeit rund um die Uhr, ausser sie ist im Mandat vereinbart
  • Garantie für Termin, Aufnahme, Studienplatz oder Ergebnis

Mitgliedschaft

Fallkoordination, Dossier und jährliche Standortbestimmung.

Für wen

  • Privatpersonen und Familien (benannte Familienmitglieder)

Enthalten

  • Aufnahmegespräch
  • Anlage und Pflege Ihres Dossiers
  • Eine feste persönliche Fallkoordinatorin oder ein fester persönlicher Fallkoordinator, mit benannter Stellvertretung
  • Jährliche seniorärztliche Standortbestimmung: Gespräch und Durchsicht vorhandener Vorsorgebefunde, keine Untersuchung
  • Vereinbarte Stunden Koordination pro Jahr für Termine, Fragen und Vorsorgeplanung
  • Orientierung und Begleitung zum Mitgliedertarif

Nicht enthalten

  • Orientierung oder Begleitung im Krankheitsfall (pro Fall verrechnet)
  • Untersuchungen, Check-ups und Behandlung
  • Leistungen Dritter
  • Versicherung jeder Art

Jede Begleitung und jede Mitgliedschaft nehmen wir nach einem Gespräch an, wenn passende Fachkompetenz und genügend Kapazität verfügbar sind.

Können wir Ihnen nach der ersten Durchsicht nicht sinnvoll helfen, sagen wir es, bevor eine Zahlung fällig wird.

Für Familien und Family Offices

Sie bestimmen, wer beteiligt ist. Sie legen schriftlich fest, wer in Ihrem Namen mit uns sprechen darf, wer Updates erhält und was diese Personen erfahren. Das können Sie jederzeit ändern.

Wer für Sie handeln darf

Angehörige, ein Family Office oder eine Beraterin oder ein Berater können den ersten Kontakt aufnehmen und Termine, Reisen und Zahlungen organisieren. Medizinische Entscheide treffen Sie, zusammen mit Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Können Sie selbst nicht entscheiden, arbeiten wir mit der Person, die Sie rechtlich vertritt.

Was Zahlende erfahren

Wer unsere Arbeit bezahlt, ob Family Office, Beraterin, Berater, Angehörige oder Arbeitgeber, erhält Informationen zu Organisation und Rechnung. Medizinische Inhalte erhalten Family Office, Beraterin, Berater oder Angehörige nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, und nur in dem Umfang, den Sie festlegen. Ein Arbeitgeber erhält sie nie, auch nicht mit Ihrer Einwilligung. Family Offices, Beraterinnen und Berater erhalten von uns keine Vermittlungsprovisionen (siehe Unabhängigkeitsgrundsätze).

Über Zeitzonen hinweg

Oft leben Familienmitglieder in mehreren Ländern. Wir vereinbaren schriftlich, zu welchen Zeiten wir erreichbar sind, wie oft Updates kommen, über welchen Kanal und in welchen Zeitzonen.

Internationale Koordination

Steht eine Behandlung in der Schweiz zur Diskussion, bereiten wir Ihr Dossier und die Formalitäten so vor, dass das Spital Ihnen eine klare Antwort geben kann, bevor jemand einen Flug bucht.

  • Unterlagen. Mit Ihrer Einwilligung holen wir Berichte, Bildgebung, Pathologie und Laborwerte bei Ihren Ärztinnen, Ärzten und Kliniken zuhause ein und ordnen sie für die Fachperson in der Schweiz.
  • Kostenvoranschlag. Wir fordern den schriftlichen Kostenvoranschlag des Spitals an und gehen ihn Position für Position mit Ihnen durch.
  • Depot. Ohne schriftliche Zahlungsbestätigung einer Versicherung verlangen Schweizer Spitäler von Patientinnen und Patienten aus dem Ausland in der Regel vor der Behandlung ein Depot, berechnet auf Grundlage des Kostenvoranschlags. Wir erklären Ihnen Betrag und Frist. Sie bezahlen das Spital direkt, die Schlussrechnung richtet sich nach dem Tarif des Spitals.
  • Spitalbestätigung und Visum. Wir unterstützen bei Spitalbestätigung, Kostenvoranschlag und Depot. Visum und Bewilligung erteilen die zuständigen Behörden.
  • Externe Dienste. Reise, Unterkunft, Dolmetschen und Transport kommen von externen Anbietern. Wir holen die Offerten vorab ein, und Sie entscheiden.
  • Zurück zuhause. Nach der Behandlung übergeben wir Berichte und den Nachsorgeplan an Ihre Ärztinnen und Ärzte zuhause, mit Ihrer Einwilligung.

So läuft es ab

  1. Erstgespräch. Sie schildern Ihre Lage am Telefon oder per Video. Unterlagen brauchen Sie dafür noch nicht zu senden. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir helfen können.
  2. Unterlagen sammeln. Mit Ihrer schriftlichen Einwilligung fordern wir Berichte, Bilder und Befunde bei Spitälern, Kliniken und Praxen an, auch im Ausland, und ordnen sie zu einem Dossier.
  3. Seniorärztliche Orientierung. Eine Seniorärztin oder ein Seniorarzt prüft das Dossier und bespricht es mit Ihnen. Danach erhalten Sie den schriftlichen Orientierungsbericht.
  4. Nächsten Schritt koordinieren. Wir fragen die passende Fachperson an, organisieren die Termine und bereiten Sie auf das Gespräch vor. Auch beim bisherigen Behandlungsteam zu bleiben, kann der nächste Schritt sein.
  5. Dranbleiben. Bei einer Begleitung oder Mitgliedschaft bleibt Ihre Fallkoordinatorin oder Ihr Fallkoordinator zuständig, zu schriftlich vereinbarten Kontaktzeiten.

Was Sie für das Erstgespräch bereitlegen können

  • Arzt- und Spitalberichte
  • Bildgebung als DICOM-Dateien (CD, USB-Stick oder Download-Link)
  • Pathologieberichte
  • Aktuelle Laborwerte
  • Eine Liste Ihrer Medikamente
  • Ihre eigene Frage in einem Satz

Bitte senden Sie diese Unterlagen nicht per E-Mail. Den gesicherten Dokumentenkanal erhalten Sie nach Mandatsbeginn.

Wer für Sie arbeitet: das Health Prime Medical Family Office

Das Health Prime Medical Family Office, ein Bereich der Health Prime AG, betreut jeden Fall mit demselben Team, ob eine Privatperson oder ein Unternehmen den Auftrag gibt.

Ärztliche Leitung

Prof. Dr. med. Paul Mohacsi, Facharzt für Kardiologie und Allgemeine Innere Medizin. Partnerarzt der Hirslanden Klinik Im Park und der Klinik Hirslanden. Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Ungarisch.

Rollen

  • Fallkoordinatorin oder Fallkoordinator: organisiert, erklärt und koordiniert. Sie oder er stellt keine Diagnose und empfiehlt keine Therapie.
  • Seniorärztin oder Seniorarzt: führt die medizinische Orientierung. Seniorärztinnen und Seniorärzte haben einen Facharzttitel und Erfahrung als Oberärztin, Oberarzt oder in einer höheren Kaderfunktion.
  • Fachärztinnen und Fachärzte: werden pro Fall beigezogen und behalten ihre eigene Verantwortung.
  • Behandelnde Ärztinnen und Ärzte: entscheiden mit Ihnen über die Behandlung.

Medizinische Einschätzungen erfolgen ausschliesslich durch Ärztinnen und Ärzte mit Berufsausübungsbewilligung. Unser Team koordiniert, erklärt und organisiert.

Wie wir Fachpersonen auswählen

Wir wählen Fachpersonen nach Ihrer medizinischen Frage aus, nach Facharzttitel und Erfahrung im betreffenden Gebiet. Ihre Sprache, der Ort und Ihre Wünsche fliessen mit ein. Welche Fachperson Sie aufsuchen, entscheiden Sie.

Health Prime gehört zur Prime Public Media, dem Verlag von medizinonline. Durch die Verlagsarbeit kennen wir Fachärztinnen und Fachärzte aus vielen Fachgebieten und aus der ganzen Schweiz. Das hilft uns, für Ihre Frage die richtige Fachperson zu finden. Der Verlag finanziert sich auch über Pharmawerbung. Die Fallarbeit ist davon getrennt (siehe Grundsätze).

Unsere Unabhängigkeitsgrundsätze

Herausgegeben vom Health Prime Medical Family Office. Stand: 10. Oktober 2026.

  1. Health Prime erhält keine Zuweisungsprovisionen, Rückvergütungen oder anderen Vorteile von Spitälern, Kliniken, Labors, Ärztinnen oder Ärzten.
  2. Health Prime zahlt keine Vermittlungsprovisionen an Beraterinnen und Berater, Family Offices oder andere Zuweiser.
  3. Geld von Pharma- oder Medizintechnikfirmen beeinflusst keine Fallentscheidung. Die Fallarbeit ist organisatorisch und finanziell getrennt vom Verlags- und Werbegeschäft der Prime Public Media (medizinonline). Mitarbeitende des Verlags haben keinen Zugang zu Falldaten. Klientendaten verwenden wir nie für Verlag oder Werbung.
  4. Health Prime vermittelt keine Versicherungen und erhält dafür keine Vergütung.
  5. Health Prime besitzt keine Spitäler oder Praxen und hat keine Vereinbarungen über bevorzugten Zugang. Bei Ihrem bisherigen Behandlungsteam zu bleiben, ist eine gültige Empfehlung.
  6. Die beteiligten Ärztinnen und Ärzte legen ihre Interessenkonflikte pro Fall offen.
  7. Die Einnahmen des Health Prime Medical Family Office stammen nur aus Gebühren von Klientinnen, Klienten und Unternehmen.

Vertraulichkeit

Wer bezahlt, sieht keine Befunde, ausser Sie willigen ausdrücklich ein. Das gilt für Family Offices, Angehörige und andere Zahlende. Arbeitgeber erhalten keine Gesundheitsdaten. Medizinische Inhalte geben wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter, und nur in dem Umfang, den Sie festlegen.

Die beteiligten Ärztinnen und Ärzte unterstehen dem Arztgeheimnis (Art. 321 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs, StGB).

Was wir nicht tun

  • Kein Notfalldienst. Im Notfall: in der Schweiz 144 oder 112, im Ausland die örtliche Notrufnummer.
  • Keine Versicherung. Health Prime ist keine Versicherung und vermittelt keine Versicherungen. Kosten für Untersuchung und Behandlung tragen Sie selbst oder Ihre Krankenversicherung, soweit sie die Zahlung übernimmt. Klären Sie das vorab schriftlich mit ihr.
  • Keine Diagnose durch das Koordinationsteam. Diagnosen und Therapieempfehlungen kommen nur von Ärztinnen und Ärzten.
  • Kein Eingriff und keine Behandlung durch Health Prime. Wir operieren und behandeln nicht. Das tun die behandelnden Ärztinnen und Ärzte.
  • Kein Ersatz für Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Sie entscheiden mit ihnen über die Behandlung.
  • Keine Garantie für Termin, Aufnahme, Studienplatz oder Ergebnis.
  • Kein Ortswechsel ohne Grund. Einen anderen Behandlungsort schlagen wir nur vor, wenn er für Ihre Frage etwas ändert.
  • Keine Erreichbarkeit rund um die Uhr, ausser sie ist im Mandat vereinbart.
  • Keine Gesundheitsdaten an Arbeitgeber, und an andere Zahlende nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Was Zweitmeinungen zeigen

In einer Gruppe von 286 Patientinnen und Patienten, die 2009 bis 2010 aus der Grundversorgung für eine Zweitmeinung an die allgemeine Innere Medizin der Mayo Clinic überwiesen wurden, unterschied sich die endgültige Diagnose in 21 Prozent der Fälle deutlich von der Überweisungsdiagnose (Van Such et al., Journal of Evaluation in Clinical Practice, 2017).

Eine systematische Übersicht über 33 Studien zu Zweitmeinungen, die Patientinnen und Patienten selbst eingeholt hatten, fand, dass diese die Diagnose in 50 bis 57 Prozent der Fälle bestätigten und in 13 bis 15 Prozent änderten (Greenfield et al., BMJ Open, 2021).

Eine geänderte Diagnose heisst nicht, dass die erste falsch war. Ob Zweitmeinungen Behandlungsergebnisse verbessern, ist kaum untersucht.

Deshalb klärt jede Orientierung zuerst, ob eine Zweitmeinung für Ihren Fall sinnvoll ist.

Quellen: Van Such et al. 2017 (PubMed) (öffnet in neuem Fenster) | Greenfield et al. 2021 (PMC) (öffnet in neuem Fenster) | DOI 10.1136/bmjopen-2020-044033 (öffnet in neuem Fenster)

Häufige Fragen von Privatpersonen und Familien

Was ist ein Private Medical Office, und worin unterscheidet es sich vom International Office eines Spitals?

Unser Private Medical Office ist das Angebot des Health Prime Medical Family Office für Privatpersonen und Familien in der Schweiz und im Ausland: ein unabhängiges Team, das Sie und Ihre Familie durch eine schwere Erkrankung begleitet. Das International Office eines Spitals organisiert Ihren Aufenthalt in diesem Spital oder in dessen Spitalgruppe. Wir sind an kein Spital gebunden. Unsere Empfehlung kann eine Fachperson in Zürich oder Genf sein, ein Zentrum in Ihrer Nähe oder Ihr bisheriges Behandlungsteam. Die medizinische Seite führt eine Seniorärztin oder ein Seniorarzt. Mehr unter Was wir tun.

Können sich Menschen aus dem Ausland in der Schweiz behandeln lassen?

Ja. Schweizer Spitäler behandeln Patientinnen und Patienten aus dem Ausland. Vor der Behandlung verlangen sie ein Depot oder eine schriftliche Zahlungsbestätigung Ihrer Versicherung. Universitätsspitäler wie das Universitätsspital Zürich (International Office) und das Inselspital Bern (Insel International Center) haben dafür eigene Stellen. Sie prüfen Ihre Unterlagen, entscheiden über die Aufnahme und erstellen vor der Behandlung einen Kostenvoranschlag. Mehr unter Internationale Koordination.

Erhalte ich eine Zweitmeinung aus der Schweiz, ohne anzureisen?

Oft ja. Viele Fragen lassen sich anhand Ihrer Unterlagen beantworten: Berichte, Bildgebung als DICOM-Dateien, Pathologie und Laborwerte. Eine Seniorärztin oder ein Seniorarzt prüft sie zuerst und sagt Ihnen, ob eine Zweitmeinung nach Aktenlage genügt oder ob eine Fachperson Sie persönlich sehen muss. Das Orientierungsgespräch findet per Video statt. Für manche Beurteilungen braucht es das originale Gewebematerial, das Ihre Klinik mit Ihrer Einwilligung schickt. Mehr unter Orientierung.

Welche Schweizer Spitäler sind für Krebs- und Herzmedizin bekannt, und sind Sie an eines gebunden?

In der Rangliste World's Best Hospitals 2026 von Newsweek steht das Universitätsspital Zürich weltweit auf Platz 9, die Universitätsspitäler Genf (HUG) auf Platz 19 und das Universitätsspital Lausanne (CHUV) auf Platz 21. Die Rangliste bewertet Spitäler insgesamt, nicht Krebs- oder Herzmedizin. Sie beruht zu 35 Prozent auf Empfehlungen von Fachleuten, im Übrigen auf Qualitätskennzahlen und Patientenerfahrung. Welches Zentrum passt, hängt von Ihrer Diagnose ab. Health Prime ist an kein Spital gebunden und hat keine Vereinbarungen über bevorzugten Zugang. Mehr unter Unabhängigkeitsgrundsätze.

Was kostet eine Behandlung in der Schweiz, und warum verlangen Spitäler ein Depot?

Die Kosten hängen von Diagnose, Behandlung und Spital ab, deshalb kann nur das Spital einen Betrag nennen. Wer keine schriftliche Zahlungsbestätigung seiner Versicherung vorlegt, bezahlt das Spital direkt. Darum erstellt das Spital einen schriftlichen Kostenvoranschlag und verlangt vor Behandlungsbeginn auf dieser Grundlage ein Depot. Die Schlussrechnung richtet sich nach dem Tarif des Spitals und kann vom Voranschlag abweichen. Wir fordern den Kostenvoranschlag an und gehen ihn mit Ihnen durch, bevor Sie zahlen.

Zahlt meine Krankenversicherung aus Deutschland, Österreich oder einem anderen Land eine Behandlung in der Schweiz?

Das hängt von Ihrem Vertrag und vom Land Ihrer Krankenversicherung ab, bei gesetzlichen Krankenkassen ebenso wie bei privaten Versicherern. Bitten Sie Ihre Versicherung vor Behandlungsbeginn um eine schriftliche Bestätigung, die Spital, Behandlung und Betrag nennt. Wir helfen Ihnen, die Anfrage mit dem Kostenvoranschlag und dem ärztlichen Bericht des Spitals vorzubereiten. Zahlt Ihre Versicherung nicht, erwartet das Spital die Zahlung von Ihnen. Health Prime verkauft und vermittelt keine Versicherungen. Mehr unter Was wir nicht tun.

Ich lebe in der Schweiz. Habe ich ein Recht auf eine Zweitmeinung, und zahlt die Krankenkasse?

Ja, Sie dürfen eine zweite Ärztin oder einen zweiten Arzt beiziehen und Kopien Ihrer Unterlagen verlangen. Ob Ihre Krankenkasse zahlt, hängt von Ihrer Grundversicherung, Ihrem Versicherungsmodell und Ihrer Zusatzversicherung ab. Ein Hausarzt- oder HMO-Modell kann eine Überweisung Ihrer Praxis verlangen. Einige Versicherer bieten einen eigenen Zweitmeinungsservice an, oft gebunden an eine Spitalzusatzversicherung oder ein bestimmtes Versicherungsmodell und an geplante Eingriffe. Fragen Sie vor dem Termin bei Ihrer Versicherung nach, am besten schriftlich. Wir helfen Ihnen, die Möglichkeiten Ihrer bestehenden Versicherung zu nutzen.

Ich habe eine halbprivate oder private Spitalzusatzversicherung. Was bringt mir das Private Medical Office zusätzlich?

Ihre Zusatzversicherung regelt, in welcher Abteilung Sie im Spital liegen, ob Sie dort Ihre Ärztin oder Ihren Arzt wählen können und welche Kosten sie über die Grundversicherung hinaus trägt. Das Private Medical Office bringt seniorärztliche Orientierung, die Auswahl und Anfrage der Fachperson, die zu Ihrer Frage passt, und die Vorbereitung Ihrer Gespräche. Eine feste Fallkoordinatorin oder ein fester Fallkoordinator stimmt Spitäler, Praxen und Therapien aufeinander ab. Health Prime ist selbst keine Versicherung, siehe Was wir nicht tun.

Brauche ich für eine Behandlung in der Schweiz ein Visum?

Das hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Menschen aus Deutschland, Österreich und den anderen EU- und EFTA-Staaten brauchen für einen kurzen Aufenthalt kein Visum. Brauchen Sie ein Schengen-Visum, kann das Konsulat nach dem EU-Visakodex eine offizielle Bestätigung des Spitals verlangen, dass Sie dort behandelt werden müssen, und einen Nachweis, dass Sie Behandlung und Aufenthalt bezahlen können. Für Aufenthalte über 90 Tage innerhalb von 180 Tagen braucht es eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts. Visum und Bewilligung erteilen die zuständigen Behörden. Mehr unter Internationale Koordination.

Wir haben zuhause sehr gute Ärztinnen und Ärzte. Wozu brauchen wir Sie?

Oft, um zu prüfen, ob der Plan zuhause der richtige ist. Eine Seniorärztin oder ein Seniorarzt in der Schweiz sieht die Unterlagen und die Fragen durch, die Ihre Familie noch hat. Wo eine Zweitmeinung einen Entscheid ändern könnte, holen wir sie bei einer Fachperson ein. Hält der Plan, bleiben Sie bei Ihrem bisherigen Team, und mit Ihrer Einwilligung informieren wir Ihre Ärztinnen und Ärzte. Hält er nicht, koordinieren wir den nächsten Schritt zusammen mit ihnen. Mehr unter Was Zweitmeinungen zeigen.

Dürfen Angehörige, ein Family Office oder eine Beraterin für mich handeln, und was erfahren sie?

Ja, wenn Sie schriftlich zustimmen. Sie bestimmen, wer mit uns sprechen darf, wer Updates erhält und was diese Personen erfahren. Wer bezahlt, erhält Informationen zu Organisation und Rechnung, medizinische Inhalte nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung. Können Sie selbst nicht entscheiden, arbeiten wir mit der Person, die Sie rechtlich vertritt. Die Rollen stehen unter Für Familien und Family Offices, die Regeln unter Vertraulichkeit.

Begleiten Sie auch über Monate, bis zur Nachsorge zuhause?

Ja. Eine Begleitung läuft in schriftlich vereinbarten Phasen mit festen Überprüfungspunkten. Sie geht weiter durch Behandlung, Rehabilitation und Nachsorge, auch nach Ihrer Rückkehr nach Hause und wenn sich das Therapieziel ändert. Sie haben eine feste Fallkoordinatorin oder einen festen Fallkoordinator, mit benannter Stellvertretung, und wir bleiben mit Ihren Ärztinnen und Ärzten zuhause in Kontakt. Was die Begleitung umfasst, steht unter Begleitung.

Erstgespräch anfragen

Rufen Sie uns an, um ein Erstgespräch zu vereinbaren. Medizinische Angaben brauchen wir dafür nicht. Das Erstgespräch ist unverbindlich. Können wir nicht sinnvoll helfen, sagen wir es, bevor eine Zahlung fällig wird.

Telefon: +41 44 250 28 72

info@health-prime.ch

E-Mail ist kein sicherer Kanal für Gesundheitsdaten. Ihre Unterlagen senden Sie erst nach Mandatsbeginn über einen separat abgestimmten Übermittlungsweg.

Kein Notfalldienst. Im Notfall: in der Schweiz 144 oder 112, im Ausland die örtliche Notrufnummer.

Sie buchen für die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens? Dafür gibt es Executive Medical Office.

Medizinische Orientierung, Zugang und Koordination, kein Eingriff.